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   OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06   

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https://dejure.org/2007,8269
OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06 (https://dejure.org/2007,8269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16.04.2007 - 15 W 108/06 (https://dejure.org/2007,8269)
OLG Hamm, Entscheidung vom 16. April 2007 - 15 W 108/06 (https://dejure.org/2007,8269)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gerichtliche Anfechtung der Entlastung des Verwalters sowie der Ermächtigung zur gerichtlichen Geltendmachung von rückständigen Wohngeldzahlungen; Ungültigkeit eines Wohnungseigentümerbeschlusses im Hinblick auf eine Jahresabrechnung; Wahrung der Einladungsfrist zu der ...

  • Judicialis

    WEG § 24 Abs. 2; ; WEG § 25 Abs. 3; ; WEG § 25 Abs. 4

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WEG § 24 Abs. 4 S. 2 § 25 Abs. 3 § 25 Abs. 4
    Grundsätzlich keine Fernwirkung eines Einberufungsmangels der Erstversammlung auf die Wiederholungsversammlung nach § 25 Abs. 4 WEG

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Einberufungsmangel der Erstversammlung und Zweitversammlung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zweitversammlung: Fernwirkung eines Ladungsmangels der Erstversammlung? (IMR 2007, 1134)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2007, 984
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.03.2002 - V ZB 24/01

    Stimmrecht des mit einem Nießbrauch belasteten Wohnungseigentümers

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06
    Vielmehr begründet die Verletzung der Einberufungsfrist nur dann einen Anfechtungsgrund, wenn die Beschlussfassung darauf beruht (BGH NJW 2002, 1647, 1651).
  • BGH, 30.03.1987 - II ZR 180/86

    Berechnung der Wochenfrist für die Einladung zu einer Gesellschafterversammlung;

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06
    Den Lauf der Einladungsfrist hat das Landgericht im Rahmen der Hauptbegründung seiner Entscheidung betreffend die Einberufung der Wiederholungsversammlung in Anlehnung an die Entscheidung des BGH vom 30.03.1987 (BGHZ 100, 264 = NJW 1987, 2580) berechnet.
  • OLG München, 09.01.2006 - 34 Wx 89/05

    Unwirksamkeit von Ein-Mann-Beschlüssen des teilenden Eigentümers oder dessen

    Auszug aus OLG Hamm, 16.04.2007 - 15 W 108/06
    "Ein-Mann-Beschlüsse" des teilenden Eigentümers sind dem gegenüber wohnungseigentumsrechtlich wirkungslos (vgl. aus jüngster Zeit OLG München FGPrax 2006, 63f m.w.N.).
  • LG Frankfurt/Oder, 18.09.2012 - 16 S 9/12

    Wohnungseigentumsrecht: Folgen der Nichteinhaltung der Einberufungsfrist in

    20 Die Unterschreitung der Einberufungsfrist allein kann jedoch die Ungültigerklärung der in der Eigentümerversammlung gefassten Beschlüsse gemäß § 43 Nr. 4 WEG nicht tragen (Bärmann/Merle, WEG 11. Aufl., § 24 Rn. 33; BGH WuM 2002, 277; OLG Hamm ZMR 2007, 984; OLG Düsseldorf ZWE 2002, 590).
  • KG, 03.05.2018 - 1 W 370/17

    Wohnungsgrundbuchsache: Eintragungshindernis bei fehlender Verwalterzustimmung

    Wie auch aus § 10 Abs. 7 S. 4 WEG folgt, gibt es keine Ein-Personen-Gemeinschaft (BGH, NJW 2008, 2639, 2640 Rn. 12), die einen bindenden Beschluss nach §§ 23, 26 Abs. 1 WEG fassen könnte; sog. Ein-Mann-Beschlüsse sind nichtig (Senat, ZWE 2012, 96; OLG Köln, ZWE 2008, 242, 244; OLG Hamm, ZMR 2007, 984 f.; OLG München, FGPrax 2006, 63; BayObLG, NJW-RR 2003, 874, 875).
  • AG Clausthal-Zellerfeld, 12.01.2012 - 4 C 52/11

    WEG - Beschlussanfechtung - Verwalterbefugnis zur Beauftragung eines

    Fehler der Einberufung der Erstversammlung machen eine Wiederholungsversammlung mit der Anwendung der Sonderregelung der Beschlussfähigkeit nach § 25 Abs. 4 WEG nur dann unzulässig, wenn der Fehler sich ursächlich auf die Beschlussunfähigkeit der Erstversammlung (§ 25 Abs. 3 WEG) ausgewirkt hat (vgl. auch insoweit OLG Hamm ZMR 2007, 984, 985).
  • AG Hamburg-Blankenese, 05.02.2014 - 539 C 18/13

    WEG -Beschluss Anfechtung - Kausalitätsvermutung bei Einberufungsmangel

    Die bloße Unterschreitung der zweiwöchigen Einberufungsfrist kann für sich allein die Ungültigerklärung des angegriffenen Beschlusses gem. § 43 Nr. 4 WEG nicht rechtfertigen (BGH ZMR 2002, 440, 445, OLG Hamm, ZMR 2007, 984, OIG Düsseldorf, ZMR 2002, 958, 960).
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